Rechtsprechung
   BGH, 21.07.1955 - 1 StR 234/55   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1955,4990
BGH, 21.07.1955 - 1 StR 234/55 (https://dejure.org/1955,4990)
BGH, Entscheidung vom 21.07.1955 - 1 StR 234/55 (https://dejure.org/1955,4990)
BGH, Entscheidung vom 21. Juli 1955 - 1 StR 234/55 (https://dejure.org/1955,4990)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1955,4990) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 09.01.1953 - 1 StR 623/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 21.07.1955 - 1 StR 234/55
    Wie der Bundesgerichtshof oft hervorgehoben hat, muss der Tatrichter die sachlichen Voraussetzungen des § 20 a Abs. 1 oder 2 StGB mit der den einschneidenden gesetzlichen Folgen entsprechenden besonderen Sorgfalt prüfen und bei jeder einzelnen Straftat, die er zur Begründung der Eigenschaft eines Angeklagten als gefährlichen Gewohnheitsverbrechers heranzieht, eine gleichgeartete innere Beziehung zu dem Wesen des Täters dartun, die die Tat als kennzeichnenden Ausfluss eines dem Angeklagten innewohnenden verbrecherischen Hanges erscheinen lässt (u.a. BGH 1 StR 623/52 vom 9. Januar 1953 in NJW 1953, 673 Nr. 16).

    Es genügt danach auch bei einem vielfach und erheblich vorbestraften Täter im allgemeinen nicht, dass sich der Tatrichter auf eine Aufzählung der Vorstrafen des Angeklagten beschränkt, ohne nähere Feststellungen über Art, Umfang, Ursache und sonstige Einzelheiten der im Rahmen des § 20 a StGB berücksichtigten früheren und jetzigen Straftaten zu treffen (BGH 1 StR 623/52 vom 9. Januar 1953, a.a.O.).

  • RG, 19.04.1934 - 2 D 333/34

    Zur Anwendung des Art. 5 Nr. 2 des Ges. gegen gefährliche Gewohnheitsverbrecher

    Auszug aus BGH, 21.07.1955 - 1 StR 234/55
    Das besondere gesetzliche Merkmal der Gefährlichkeit des Gewohnheitsverbrechers ist einmal darin zu sehen, dass im Zeitpunkt der Hauptverhandlung die begründete Besorgnis bestehen muss, der Rechtsbrecher werde in Fortwirkung seines verbrecherischen Hanges den Rechtsfrieden demnächst wieder stören (RGSt 72, 356); zum anderen muss zu befürchten sein, der Angeklagte werde dies in erheblicher Weise tun, sei es, dass er wertvolle Rechtsgüter verletzt, sei es, dass er verbrecherische Mittel anwendet, die einen besonderen Grad der Gefährlichkeit erkennen lassen (RGSt 68, 149, 155 f).
  • BGH, 18.02.1954 - 3 StR 824/53
    Auszug aus BGH, 21.07.1955 - 1 StR 234/55
    Dabei sind sowohl die äusseren Verhältnisse, unter denen die strafbaren Handlungen begangen worden sind, als auch die inneren Beweggründe, die den Täter zu seinen Handlungen veranlasst haben, zu würdigen (BGH 3 StR 824/53 vom 18. Februar 1954 in NJW 1954, 846 Nr. 19).
  • BGH, 26.05.1955 - 4 StR 153/55

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 21.07.1955 - 1 StR 234/55
    Dieser Rechtsfehler beeinträchtigt indes im vorliegenden Falle den Bestand des Urteils nicht, weil die vom Tatrichter getroffenen Feststellungen auf jeden Fall die Anwendung des § 20 a Abs. 2 StGB rechtfertigen (vgl BGH 4 StR 153/55 vom 26. Mai 1955).
  • BGH, 10.08.1951 - 1 StR 332/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 21.07.1955 - 1 StR 234/55
    Eine Klarstellung in dieser Hinsicht ist im allgemeinen deshalb unentbehrlich, weil der eine Hilfsvorschrift enthaltende § 20 a Abs. 2 StGB nur dann Platz greift, wenn die Voraussetzungen des § 20 a Abs. 1 StGB nicht vorliegen (RG DR 1940, 682 Nr. 3; BGH 1 StR 332/51 und 1 StR 354/51, beide vom 10. August 1951).
  • BGH, 10.08.1951 - 1 StR 354/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 21.07.1955 - 1 StR 234/55
    Eine Klarstellung in dieser Hinsicht ist im allgemeinen deshalb unentbehrlich, weil der eine Hilfsvorschrift enthaltende § 20 a Abs. 2 StGB nur dann Platz greift, wenn die Voraussetzungen des § 20 a Abs. 1 StGB nicht vorliegen (RG DR 1940, 682 Nr. 3; BGH 1 StR 332/51 und 1 StR 354/51, beide vom 10. August 1951).
  • RG, 11.10.1938 - 4 D 677/38

    Welche Zeitpunkte sind für die Fragen maßgebend, ob der Angeklagte ein

    Auszug aus BGH, 21.07.1955 - 1 StR 234/55
    Das besondere gesetzliche Merkmal der Gefährlichkeit des Gewohnheitsverbrechers ist einmal darin zu sehen, dass im Zeitpunkt der Hauptverhandlung die begründete Besorgnis bestehen muss, der Rechtsbrecher werde in Fortwirkung seines verbrecherischen Hanges den Rechtsfrieden demnächst wieder stören (RGSt 72, 356); zum anderen muss zu befürchten sein, der Angeklagte werde dies in erheblicher Weise tun, sei es, dass er wertvolle Rechtsgüter verletzt, sei es, dass er verbrecherische Mittel anwendet, die einen besonderen Grad der Gefährlichkeit erkennen lassen (RGSt 68, 149, 155 f).
  • BGH, 02.09.1959 - 1 StR 343/59

    Rechtsmittel

    Das Versehen wäre dem Urteil an sich unschädlich; denn da das Landgericht jene Besorgnis noch für die Zeit nach der Strafverbüßung hegt, wäre sie erst recht für die Zeit der Hauptverhandlung begründet (BGH 1 StR 234/55 vom 21. Juli 1955).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht